Schule

Schularten

Das Förderzentrum Förderschwerpunkt Hören führt eine Grundschulstufe mit vier bzw. fünf Jahrgangsstufen und eine Mittelschulstufe mit weiteren fünf Jahrgangsstufen.
Niedrige Klassenstärken, der Unterricht durch fachlich qualifizierte hörende und gehörlose Lehrkräfte sowie akustisch und technisch optimierte Klassenräume (Klassenhöranlagen, Laptops, Beamer, interaktive Whiteboards etc.) tragen zu einer optimalen Förderung unserer Schüler bei. Als Voraussetzung für den Besuch weiterführender Schulen oder beruflicher Ausbildungen bieten wir die allgemeinen Schulabschlüsse an.

Folgende Grundsätze bestimmen die Gestaltung von Unterricht und Schulleben:

  • Wir fördern und trainieren die Hörfähigkeit durch besondere Hörerziehung in Verbindung mit modernsten technischen Geräten (Klassen-Höranlagen in Kombination mit den individuellen Hörhilfen).
  • Wir kooperieren mit Hörgeräteakustikern und HNO-Ärzten.
  • Wir bauen gebärdensprachliche Fähigkeiten sowie die Absehfähigkeit zur Unterstützung der Wahrnehmung aus, um so den unterschiedlichen kommunikativen Bedürfnissen unserer Schüler gerecht zu werden.
  • Wir fördern die Sprachentwicklung und die kommunikative Kompetenz unter Berücksichtigung hörgeschädigtenspezifischer Erfordernisse auf der Grundlage der amtlichen Lehrpläne.
  • Wir orientieren uns an den Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und erstellen passgenaue Förderpläne
  • Wir berücksichtigen bei der Planung des Unterrichts einen ganzheitlichen Ansatz durch Einbezug aller Sinneskanäle.
  • Wir entwickeln und fördern die Schülerkompetenzen im Umgang mit digitalen Medien.
  • Wir trainieren ein friedfertiges und rücksichtsvolles Zusammenleben durch gezielte Maßnahmen (Streitschlichterausbildung, Programm “Faustlos”).
  • Wir bereiten die Schüler zur selbstbestimmten Lebensführung in einer hörenden und hörgeschädigten Umwelt gezielt vor.
  • Unterricht nach dem Lehrplan der allgemeinen Grundschule bzw. für den Förderschwerpunkt Hören im Fach Deutsch
  • 5 Jahre Grundschulstufe in der Sprachlerngruppe II, III und IV
  • 4 Jahre Grundschulstufe in der Sprachlerngruppe I
  • Nach Absolvieren der Grundschulstufe Übertritt auf weiterführende Schulen bzw. Besuch der Mittelschulstufe des Förderzentrums Hören
  • Unterricht nach dem Lehrplan der allgemeinen Mittelschule bzw. dem Lehrplan für den Förderschwerpunkt Hören im Fach Deutsch
  • 5 Jahre (Jahrgangsstufen 5 bis 9)
  • Möglichkeit des Übertritts auf weiterführende Schulen (Realschulen, Wirtschaftsschulen etc.) bei entsprechender Notenlage
  • Begleitung zur Berufsreife durch verschiedene Praktika und Projekte, Unterstützung bei der Berufswahl in Kooperation mit der Agentur für Arbeit

Rahmenbedingungen

  • Bei entsprechender Notenlage und stabilem Arbeits- und Lernverhalten Vorbereitung auf den Mittleren Schulabschluss

  • Durchführung bei entsprechender Schülerzahl innerhalb des Klassenverbandes

  • Doppelbesetzung in den Fächern Englisch und Mathematik ab der 7. Jahrgangsstufe

  • Die Einrichtung einer Klasse M10 hängt von der Schülerzahl ab und erfolgt im engen Austausch mit anderen Förderzentren Hören in Bayern sowie mit dem Förderzentrum Sprache.

Voraussetzungen für die Aufnahme in das Angebot M7

Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Angebots eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:

  • bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche

Voraussetzungen für die Aufnahme in das Angebot M8

Ihr Kind kann von der 7. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 8 des M-Angebots eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder dem Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 7 folgende Bedingungen erfüllt:

  • bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Aufnahme auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche

Voraussetzungen für die Aufnahme in das Angebot M9

Ihr Kind kann von der 8. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 9 des M-Angebots eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 8 folgende Bedingungen erfüllt:

  • bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Aufnahme auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche

Voraussetzungen für die Aufnahme in das Angebot M10

Ihr Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des M-Angebots aufgenommen werden, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:

  • Bestehen der Jahrgangsstufe 9 mit M-Angebot
  • Qualifizierender Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E): Aufnahme auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich
  • Qualifizierender Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter (D, M, E): Aufnahme auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule

Sie haben Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Tel. 089 / 95 728-3002

Aktuelle Termine

20.07.2024: Sommerfest (Nachholtag für den 10.05.23)