PAB

Sonderpädagogischer Förderbedarf (AVWS)

Als pädagogisch-audiologische Beratungsstelle der Musenbergschule – Förderzentrum Förderschwerpunkt Hören – stellen wir den sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Hören bei einer vorhandenen Auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) fest.

Im schulischen Kontext liegt ein sonderpädagogischer Förderbedarf vor, wenn die Auswirkungen der AVWS so massiv sind, dass das Kind von einer Behinderung im schulischen Bereich bedroht ist. Dies ist der Fall, wenn neben einer massiven Auffälligkeit beim Hören im Störschall (Selektionsfähigkeit) auch noch in weiteren Bereichen bedeutsame Auffälligkeiten in auditiven Testverfahren beobachtet werden.

Medizinische Diagnostik

Die medizinische Diagnostik einer AVWS und in der Folge die Verordnung von therapeutischen Maßnahmen oder von Heil- und Hilfsmitteln obliegt dem Pädaudiologen. Die Einweisung in die Handhabung der Heil- und Hilfsmittel ist grundsätzlich von der abgebenden Stelle zu leisten (z.B. Hörgeräteakustiker).

Weitere zu berücksichtigende Bereiche

Die S1-Leitlinien „AVWS“ betont, dass bei der Beurteilung der auditiven Testergebnisse in Bezug auf eine AVWS auch weitere Bereiche der Gesamtpersönlichkeit des Kindes zu berücksichtigen sind. Insbesondere

  • Kognition
  • Sprachentwicklung
  • Konzentration
  • Zusätzliche Beeinträchtigungen

Schritte der Überprüfung

Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich Hören in Verbindung mit einer AVWS muss als längerer Prozess gesehen werden, der die Stellungnahme unterschiedlicher Fachdisziplinen bedarf und der erst nach dem Schuleintritt abgeschlossen werden kann.

Mögliche Schritte

  1. Medizinische Diagnostik bei einem niedergelassenen Pädaudiologen
    bzw. Screening-Untersuchung und Beratung bei Hörsprechtagen am Gesundheitsamt
  2. Screening-Untersuchung an der PAB
  3. Einreichung weiterer Testergebnisse zur übergreifenden Beurteilung der AVWS
  4. Testung zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Hören im Bereich AVWS